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   VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16   

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VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16 (https://dejure.org/2020,24003)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09.07.2020 - 3 K 777/16 (https://dejure.org/2020,24003)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 3 K 777/16 (https://dejure.org/2020,24003)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 516/15

    Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften (hier: Bestimmungen des

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln und zu klären, ob sich dieser Wille geändert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris, Rn. 24 und v. 24. März 1977 - II C 14.75 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23).

    Auf die Praxis in anderen Bundesländern kommt es ebenso wenig an wie auf die Billigung oder Duldung durch den Planungsausschuss für regionale Wirtschaftsstruktur, der den Rahmenplan beschlossen hat (vgl.: OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen Zuständigkeitsbereich, nicht aber darüber hinaus (BVerfG, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 25; v. 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, BVerfGE 79, 127, 158).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln und zu klären, ob sich dieser Wille geändert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris, Rn. 24 und v. 24. März 1977 - II C 14.75 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen Zuständigkeitsbereich, nicht aber darüber hinaus (BVerfG, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 25; v. 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, BVerfGE 79, 127, 158).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen Zuständigkeitsbereich, nicht aber darüber hinaus (BVerfG, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 25; v. 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, BVerfGE 79, 127, 158).
  • VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 778/16

    Bewohner aus Vinningen scheitert mit Begehren auf Nachtparkverbot von Schulbussen

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, die Akten zu den Aktenzeichen VG 3 K 778/16 und VG 3 K 779/16 und den dazu vorliegenden Verwaltungsvorgänge sowie die Akten zu den Verfahren 5 L 527/16, 5 L 528/16 und 5 L 529/16, die jeweils zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln und zu klären, ob sich dieser Wille geändert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris, Rn. 24 und v. 24. März 1977 - II C 14.75 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 10 C 2.18

    Gelten eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1 VwVfG

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Für die Frage der Ermessensbetätigung ist höchstrichterlich geklärt, dass auf der Rechtfolgenseite nicht nur für § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, sondern auch für Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit davon auszugehen ist, dass das Vorliegen eines Widerrufsgrundes für die Bewilligung einer Subvention im Regelfall den Widerruf nach sich zieht und hiervon nur im Ausnahmefall abgesehen werden kann (vgl: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 10 C 2/18 - auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 2020 - 6 A 713/17 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17

    Widerruf und Rückforderung einer Subvention wegen Zweckverfehlung und

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Für die Frage der Ermessensbetätigung ist höchstrichterlich geklärt, dass auf der Rechtfolgenseite nicht nur für § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, sondern auch für Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit davon auszugehen ist, dass das Vorliegen eines Widerrufsgrundes für die Bewilligung einer Subvention im Regelfall den Widerruf nach sich zieht und hiervon nur im Ausnahmefall abgesehen werden kann (vgl: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 10 C 2/18 - auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 2020 - 6 A 713/17 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.07.1990 - 3 B 88.90

    Berücksichtigung von erheblichen Umständen bei einer Ermessensentscheidung über

    Auszug aus VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16
    Zunächst ist festzuhalten, dass wenn der Zuwendungszweck darauf gerichtet ist, im Interesse der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze die Erweiterung einer dauerhaft arbeitenden Produktionsstätte zu fördern, der bloße Bau einer Betriebsstätte und die Anschaffung von Maschinen, die nicht zur Produktion genutzt werden, dem mit der Zuwendung verfolgten Zweck nicht gerecht werden (vgl. zu einem ähnlichen Fall BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1990 - 3 B 88/90 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16

    Zweckverfehlung einer auf die Schaffung von Arbeitsplätzen gerichteten Zuwendung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2009 - 2 L 181/07

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides: Gerichtliche Überprüfung der behördlichen

  • VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 779/16
  • VG Cottbus, 01.03.2017 - 5 L 529/16

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Cristalica GmbH aus Döbern gegen die

  • VG Cottbus, 18.11.2020 - 3 K 2011/15
    Darüber hinaus liefert er regelmäßig die konkrete Zweckbestimmung der beantragten Mittel (vgl. Urt. d. Kammer v. 09. Juli 2020 - 3 K 777/16 -, juris, Rn. 17).
  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 3 K 777/14

    Kein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege, wenn Umstände

    Die Hilfe war zu Recht(vgl. insofern die Ausführungen im Urteil der Kammer vom heutigen Tage im Verfahren 3 K 777/16) eingestellt worden, weil auf Antrag der Kläger Eingliederungshilfe nach den §§ 53, 54, 35, 19, 55 SGB XII gewährt worden war.
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 27.06.2018 - 3 K 777/16   

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https://dejure.org/2018,65699
VG Neustadt, 27.06.2018 - 3 K 777/16 (https://dejure.org/2018,65699)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.06.2018 - 3 K 777/16 (https://dejure.org/2018,65699)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 3 K 777/16 (https://dejure.org/2018,65699)
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